§1 Vertragsdauer
Der Vertrag über Reitunterricht läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Pferdesportverein Geismar e.V. hat bei besonders unsportlichem Verhalten des Reitschülers gegenüber anderen Reitschülern oder den Lehrpferden das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Bei einer länger als vier Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der vier Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen.
§2 Kosten des Reitunterrichts
Die Preise für den Reitunterricht richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten. Die Preisliste ist diesem Vertrag beigefügt und ausdrücklich Gegenstand des Vertrages. Die Monatsbeiträge werden am Monatsanfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift von dem Konto eingezogen.
Hiermit erklärt sich der Reitschüler (gesetzlicher Vertreter) ausdrücklich einverstanden und ermächtigt den Pferdesportverein Geismar e.V. zum Lastschrifteinzug.
Der Reitschüler hat für die Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Die Kosten der Rücklastschriften und die dadurch entstehende Bearbeitungsgebühr beträgt 10€. Diese Kosten gehen zu Lasten des Reitschülers. Der Pferdesportverein Geismar e.V. behält sich vor, die vorgenannten Preise jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner einen Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs steht dem Reitschüler ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt des Beginns der Preisänderung zu.
§3 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht wird an fest vereinbarten Tagen erteilt. Der Aufenthalt in der Reitschule beträgt ca. 90 Minuten. Bei einer durch den Reitschüler zu vertretenen Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Reitstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz. Bei einer Absage mit mehr als 24 Stunden Vorlauf kann nach Möglichkeit ein Ersatztermin gefunden werden. Der Pferdesportverein Geismar e.V. ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrerin wahlweise einen Ersatztermin anzubieten, einen Ersatzlehrer zu stellen oder Theoriestunden durchzuführen. An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht grundsätzlich aus. Die Ferienzeiten der Reitschule richten sich nach den gesetzlichen Schulferien in Niedersachsen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Bei Teilnahme an einem Ferienkurs kann der reguläre Monatsbeitrag teilweise verrechnet werden. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist der Pferdesportverein Geismar e.V. berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen. Reitschüler sind verpflichtet pünktlich zur Reitstunde zu erscheinen und sich vor und nach dem Reitunterricht an der Pferdepflege zu beteiligen. Beim Reiten ist das Tragen einer nach den gängigen TÜV-Normen zugelassene Reitkappe und festen Schuhen mit Absatz grundsätzlich Pflicht. Der Unterricht wird in der Reithalle, auf den Außenplätzen oder dem Außengelände durchgeführt.
§4 Einstufung der Reiter
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.
§5 Haftung
Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Schulpferden des Pferdesportverein Geismar e.V. statt. Der Pferdesportverein Geismar e.V. haftet im Rahmen der seiner Sportversicherung über den Landessportbund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz und Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungshilfen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler nimmt der Pferdesportverein Geismar keine Haftung. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Stallgeländes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Pferdesportverein Geismar e.V., mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden. Dies gilt ebenfalls für Schäden die aufgrund des längeren Aufenthalts über die Reitstunde hinaus entstehen. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens des Pferdesportverein Geismar e.V. über dir Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige Personen des Reitschülers erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
§6 Pflichten des Reitschülers
Der Reitschüler hat den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonal unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten der Stallungen oder der Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers oder einer Fachkraft ist verboten. Dem Reitschüler empfehlen wir eine private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport beinhaltet.
§7 Schriftform
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Pferdesportverein Geismar e.V. abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen. Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Ich habe die aktuelle Preisliste vom 01.08.2018 erhalten, diese gelesen und erkenne die dort ausgewiesenen Preise an.